Freitag, 5. Oktober 2007

30: Projekt Eiertanz 2: Mittel und Wege

In Projekt Eiertanz 1 habe ich besprochen, warum ein Börsengang der Deutschen Bahn AG überhaupt auf der Tagesordnung steht; in der zweiten Folge dieser Serie zum Thema möchte ich darüber reden, wie es denn gehen könnte.

Der Grundgesetzartikel 87e stellt ziemlich klar, was geht und was nicht:
(3) Eisenbahnen des Bundes werden als Wirtschaftsunternehmen in privat-rechtlicher Form geführt. Diese stehen im Eigentum des Bundes, soweit die Tätigkeit des Wirtschaftsunternehmens den Bau, die Unterhaltung und das Betreiben von Schienenwegen umfaßt. Die Veräußerung von Anteilen des Bundes an den Unternehmen nach Satz 2 erfolgt auf Grund eines Gesetzes; die Mehrheit der Anteile an diesen Unternehmen verbleibt beim Bund. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
Man sieht, dass der Weg ziemlich klar vorgezeichnet ist - die private Rechtsform ist ebenso vorgeschrieben wie der Mehrheitsanteil der Staatshand; die Veräußerung von Anteilen ist ausdrücklich vorgesehen, aber mehr als 50 Prozent minus eine Aktie dürfte der Bund nicht verkaufen. Auf der anderen Seite sagt der Grundgesetzartikel nichts darüber aus, was mit Eisenbahnunternehmen zu tun ist, die keine Schienenwege bauen, unterhalten oder betreiben; da die DB allerdings die einzige Bundeseisenbahn ist und ganz offensichtlich ein Schienennetz baut, unterhält und betreibt, ist die Frage mehr oder minder akademisch.
Dies heißt unter anderem, dass wenn alles verkauft wird, was verkauft werden darf, der Bund als hälftiger Eigner am internationalen Logistikkonzern DB beteiligt bleibt und unter anderem gezwungen sein wird, eventuelle Kapitalerhöhungen mitzumachen, um nicht gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Andersherum wird ebenfalls ein Schuh draus: Der internationale Logistikkonzern DB wäre gezwungen, eventuelle Kapitalerhöhungen nach der Haushaltslage der Bundesrepublik Deutschland auszurichten.
Daher die Idee einiger Politiker, stimmrechtlose Vorzugsaktien zu verkaufen und keine Stammaktien. Da wäre dann nur die Frage, wer die haben wollen könnte - institutionelle Großinvestoren, wie sie im Moment für den Börsengang als Käuferkandidaten gelten, eher nicht, denn welche Fondskunden würden schon akzeptieren, dass ihr Management ein Unternehmen ins Depot aufnimmt, auf das sie keinen Einfluss haben? Die stimmrechtlose Vorzugsaktie müsste also eine Aktie für Kleinanleger sein, am besten noch mit einer Garantiedividende ausgestattet. Wenn das alles klappt und sich genügend Leute finden, die so eine Aktie kaufen wollen, wäre der Bund immer noch alleiniger stimmberechtigter Eigner des DB-Konzerns mit all seinen für das deutsche Bahnwesen nicht gerade essenziellen Aktivitäten. Das wirkt alles ein bisschen unbefriedigend.
So oder so gilt der Folgeabsatz:
(4) Der Bund gewährleistet, daß dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
Die unter den Hut zu kriegenden Anforderungen und Interessen sind also viele: Einmal muss die Mehrheit des Bundes an allen bundeseigenen Schienennetzbetreibern gewahrt bleiben; zum zweiten soll dem Wohl der Allgemeinheit beim Ausbau und Erhalt der Bundesschienenwege sowie dem darauf angebotenen Fernverkehr Rechnung getragen werden; zum dritten will die DB an allen Fronten kräftig expandieren; zum vierten ist es ordnungspolitisch geboten, einen Konzern wie die DB aus der Staatshand zu nehmen.
Ein weiteres Interesse der DB selber ist es natürlich, ihre bröckelnden Marktanteile im liberalisierten deutschen Schienenverkehr zu stabilisieren, und hier ist die Crux bei der Sache: Auch weite Teile der Politik tragen dieses Interesse mit. Paradoxerweise sind hier Befürworter und Gegner des Börsengangs einander ganz nah, weil sich beide eine möglichst starke DB wünschen - die einen als »europäischen Champion« in einem mehr oder minder freien Markt, gestützt durch ein De-facto-Monopol im eigenen Hinterhof; die anderen als Staatsbahn, meistens nach dem, was man durch eine stark idealisierende Brille für das »Vorbild Schweiz« hält.

Bild: Florian Schütz bei Wikimedia Commons (Details und Lizenz)

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