Montag, 29. Juni 2009

99: Kompostieren bitte!

Ein Klang, der zur charakteristischen Geräuschkulisse vieler Nahverkehrssysteme gehört, ist das nachdrückliche, oft mit einem Piepsen verbundene »Klong« eines Fahrscheinentwerters. Das Prinzip hinter dem Entwerter ist einfach: Man steckt einen Fahrschein hinein, und durch (meist) Aufdruck von Datum und Uhrzeit beginnt dessen Gültigkeitszeitraum.

Aber da fangen schon die Probleme an.

Welche Fahrkarten entwertet werden müssen, variiert stark damit, wo und mit welcher Karte man unterwegs ist. Einzelfahrscheine werden heute vom Automaten, Schalter oder Handdrucker meistens schon mit Uhrzeitangabe verkauft und brauchen dann keine Entwertung. Das ist aber längst nicht überall so. In manchen Gegenden gibt es keine Mehrfahrtenkarten (»Streifenkarten«); diese müssen prinzipbedingt immer entwertet werden. Im RNN gibt es ausschließlich hierfür Entwerter, und dann auch nur auf den Bahnsteigen, nicht in den Fahrzeugen. Ich habe einmal eine RNN-Tageskarte bekommen, die ursprünglich wohl mal bei einem Preisausschreiben gewonnen worden war; die musste man zum Entwerten dann auch noch längs auf die Hälfte falten. Im RMV gibt es gar keine Entwerter. In Berlin/Brandenburg scheint generell alles in den Entwerter zu müssen, egal wie es gekauft wurde. Eine einheitliche Methodik ist also nirgendwo zu erkennen.
Verschlimmernd kommt hinzu, dass Entwerter durchaus auch einmal defekt sein können (gerade neulich wieder erlebt) und dann oft nicht ganz klar ist, ob der Fahrgast seinen Fahrschein gegebenenfalls selbst entwerten darf oder gar muss. Mit der Situation »Fahrgast mit unentwertetem Fahrschein« wird zudem häufig wenig kulant umgegangen, weil dies eine beliebte Form des »Graufahrens« darstellt: Die Graufahrerin führt einen Fahrschein unentwertet mit sich und hüpft erst dann flugs zum Entwerter, wenn Kontrollpersonal zusteigt. Neuere Straßenbahn- und Stadtbahnfahrzeuge haben daher gegebenenfalls einen mit »Razzia« beschrifteten Knopf im Führerstand, mit dem sämtliche Entwerter bei einer Kontrolle auf einen Schlag abgeschaltet werden können (so gesehen 2004 bei einem Alstom Regio Citadis).
In anderen Ländern ist die Verwirrung eventuell kleiner, weil dort im Eisenbahnfernverkehr alles gestempelt werden muss, und zwar bereits vor dem Betreten des Zuges. Beispiele sind Frankreich und Italien. Dies gilt dann sogar bei Fahrkarten für reservierungspflichtige Züge, die also ohnehin nur für eine bestimmte Verbindung gelten. (In Deutschland werden Fahrkarten im Fernverkehr der DB bekanntlich durch das Zugbegleitpersonal kontrolliert, gelocht und gestempelt; Graufahren im eigentlichen Sinne geht nicht, weil auf jeder Fahrkarte vermerkt ist, an welchen Tagen sie benutzt werden kann. Nach dem ersten Geltungstag kann man eine Fahrkarte auch nur gegen Abzug einer Stornogebühr zurückgeben.)

Ob und wie Fahrkarten entwertet werden müssen, gehört zu den kulturellen Unterschieden, die für Lokalkolorit, aber vor allem für Verwirrung und Frustration bei »heimatfernen« Fahrgästen sorgen. Es würde sicher nicht schaden, hier mehr Einheitlichkeit einzuführen - aber die Zeit spielt ohnehin gegen Papierfahrscheine. Am Freitag habe ich zum ersten Mal bewusst bemerkt, dass neben dem »Touch&Travel«-Pilotprojekt der DB auch der RMV jetzt NFC-Technik für Handy-Tickets einführt (das Prellblog wird sich damit irgendwann im Detail befassen). Der VDV versucht, die kommende E-Ticketing-Technik einigermaßen einheitlich zu halten. Wir dürfen gespannt sein.

Bild: Christophe Jacquet bei Wikimedia Commons (vollständiges Bild, Details und Lizenz)